Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)


Ab dem 1.1.2023 trat das LkSG zunächst für Unternehmen mit einer Belegschaftsstärke von mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Kraft. Seit 2024 gilt es nun für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland. Das LkSG verpflichtet Unternehmen, ein Beschwerdeverfahren einzurichten, um mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang ihrer Lieferkette oder in ihrem eigenen Geschäftsbereich zu behandeln.

Die LAMILUX Gruppe unterstützt das Ziel des LkSG und bietet daher die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen.

Beschwerdeverfahren


Wenn Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten möchten, bitten wir Sie, uns diese über das untenstehende Formular zukommen zu lassen. Um Ihnen eine angemessene Antwort zu geben und Ihre Beschwerde bestmöglich zu bearbeiten, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihren Namen sowie Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse) einschließlich Ihres Wohnsitzlandes.
  • Welche Handlung der LAMILUX Gruppe oder eines ihrer Lieferanten steht mit Ihren Beschwerdegründen in Zusammenhang
  • Bitte schildern Sie uns möglichst detailliert die nachteiligen Auswirkungen oder Risiken und wie Sie persönlich davon betroffen sind. Fügen Sie bitte alle relevanten Unterlagen Ihrer Beschwerde bei.
  • Falls relevant, nennen Sie uns bitte die Standards oder Richtlinien, gegen die wir verstoßen haben sollen.
  • Teilen Sie uns mit, welche Erwartungen Sie an Ihre Beschwerde haben und wie wir Ihrer Meinung nach am besten darauf reagieren können.
  • Alle von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.


Für weitere Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung.

Beschwerde im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)


Verfahrensordnung


Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Dieses Dokument ist die Verfahrensordnung der LAMILUX Gruppe zum Umgang mit Beschwerden nach dem LkSG* (nachfolgend: Beschwerdeverfahren). Die Verfahrensordnung beschreibt das seitens der LAMILUX Gruppe hierfür eingerichtete Beschwerdeverfahren.

1. Hinweisgebende Personen

Das Beschwerdeverfahren bietet potenziell betroffenen Personen die Möglichkeit, auf Risiken oder Verletzungen im Zusammenhangmit Menschenrechten und Umwelt hinzuweisen (im Folgenden „hinweisgebende Person"). Als potenziell betroffen gelten Personen, die:

  • durch wirtschaftliche Tätigkeiten im eigenen Geschäftsbereich der LAMILUX Gruppe oder
  • durch wirtschaftliche Tätigkeiten eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers der LAMILUX Gruppe unmittelbar betroffensind oder
  • in einer geschützten Rechtsposition verletzt sein können
  • sowie Personen, die Kenntnis von der möglichen Verletzung einer geschützten Rechtsposition oder einer umweltbezogenen Pflicht haben.

2. Meldeweg für eine „Meldung zum LkSG“ auf der Website der LAMILUX Gruppe

Die LAMILUX Gruppe hat für einen entsprechenden Hinweis einen Bereich „Meldung zum LkSG“ auf ihrer Internetseite eingerichtet. In diesem Bereich ist eine Kontaktmöglichkeit hinterlegt, mittels derer die hinweisgebende Person die Hinweise zu ihrer Beschwerde geben kann. Durch Klicken auf den "Abschicken"-Button wird der Text per E-Mail an den oder die "Beschwerdebeauftragten" gesendet. Alle Hinweise können unter Namensnennung oder anonym gemeldet werden.

3. Beschwerdebeauftragter

Der Beschwerdebeauftragte ist während des gesamten Beschwerdeverfahrens der ausschließliche Ansprechpartner für die hinweisgebende Person. Er garantiert unparteiisches Handeln und agiert unabhängig und weisungsungebunden im Rahmen seiner Funktion.

4. Ablauf des Beschwerdeverfahrens

a. Bestätigung des Hinweises

Die hinweisgebende Person enthält innerhalb von 5 Werktagen eine Bestätigung via E-Mail über den Eingang des Hinweises. Sollte die Beschwerde anonym erfolgen oder falsche Kontaktdaten angegeben werden, die es unmöglich machen, die hinweisgebende Person zu kontaktieren, ist die LAMILUX Gruppe nicht verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person zu ermitteln, um ihren Kommunikationspflichten nachzukommen.

b. Sachverhaltsaufklärung und Stellungnahme

Der Beschwerdebeauftrage prüft, ob die Beschwerde unter den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fällt.

(1) Ablehnung der Beschwerde

Fällt die Beschwerde nicht unter den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens, erhält die hinweisgebende Person innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Beschwerde eine entsprechende Benachrichtigung. In der Regel wird der Ablehnungsgrund der hinweisgebenden Person mitgeteilt. Eine Erläuterung aus welchem Grund die LAMILUX Gruppe die Beschwerde der hinweisgebenden Person für unbegründet hält, erfolgtdann nicht, wenn dies aus rechtlichen, behördlichen oder tatsächlichen Gründen der Beschwerdestelle nicht möglich ist.

(2) Weiterverfolgung der Beschwerde

Sofern die Beschwerde in den Geltungsbereich des Beschwerdeverfahrens fällt, übernimmt der Beschwerdebeauftragte die Untersuchung des Sachverhalts und nimmt spätestens innerhalb von drei Monaten gegenüber der hinweisgebenden Person Stellung.
Sollte die Untersuchung ergeben, dass die vom Hinweisgeber übermittelten Informationen nicht ausreichend oder nicht hilfreichsind, um die Beschwerde weiter zu klären, informiert der Beschwerdebeauftragte die hinweisgebende Person entsprechend und bittet um weitere Informationen. Bei Bedarf wird der Sachverhalt gemeinsam mit der hinweisgebenden Person erörtert, um ein besseres Verständnis zu erlangen.

c. Potenzielle Rechtsverletzung

Sollte die Untersuchung der Beschwerde ergeben, dass eine Verletzung einer Pflicht gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im eigenen Geschäftsbereich der LAMILUX Gruppe oder bei einem unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer möglich, bevorstehend oder bereits eingetreten ist, ergreift die LAMILUX Gruppe angemessene Präventions-und/oder Abhilfemaßnahmen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine Verletzung geschützter Rechtspositionen zu vermeiden oder bereits eingetretene Verletzungen zu minimieren oder abzustellen.

d. Überprüfung der Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens

Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird einmal jährlich sowie anlassbezogen überprüft.

5. Dokumentation und Aufbewahrung
Jeder einzelne Beschwerdevorgang wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften dokumentiert und gemäß den gesetzlichen Vorgaben archiviert.

6. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die LAMILUX Gruppe stellt durch geeignete personelle, organisatorische und technische Maßnahmen sicher, dass bei eingehenden Beschwerden und Hinweisen die Vertraulichkeit der Identität von Hinweisgebenden gewahrt wird und ein wirksamer Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Beschwerde der hinweisgebenden Person gewährleistet wird. Die mit dem Beschwerdeverfahren betrauten Personen sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Die Vertraulichkeit bezieht sich auf die hinweisgebende Person bzw. die Person/en, die Gegenstandder Meldung ist/sind sowie sonstige in der Meldung genannte Personen.

7. Kosten

Das Verfahren ist für die Hinweisgebenden kostenfrei.

*Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren zum LkSG· V.1. 11/2022